Wenn ein positiver Dopingbefund vorliegt, werden alle später erzielten Rennpreise und Züchterprämien fünf Tage nach Bekanntgabe des negativen Untersuchungsbefundes der Gegenanalyse fällig. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Dabei ging es dem Versicherer nicht nur darum, daß der Arzt im Rahmen einer Befragung des Ast. und der Erhebung eines Untersuchungsbefundes sachverständige Feststellungen traf. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)