Selbst wenn im Wege einer weitergehenden Auslegung des Art. 51 der Charta der VN ein Recht auf präventive Selbstverteidigung mitunter bejaht wird (...), sind im vorliegenden Fall die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht ansatzweise gegeben. (...). (Quelle: Neues Deutschland 2003)
Das Kommando wird sowohl für Einsätze der EU als auch der Nato und der VN zur Verfügung stehen. (Quelle: Die Zeit 2000)
Wir erleben gerade die 58. Sitzung der VN Menschenrechtskommission: Menschenrechtsverletzungen werden von Regierungen, Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsgruppen vorgetragen, gerügt, verteidigt und auf Verbesserung gedrungen. (Quelle: Die Welt Online)