Außerdem kann die Verfahrenssprache zwischen den Beteiligten frei vereinbart werden. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Bei weitem überwiegt Englisch als Schiedssprache, gefolgt von Französisch. Es gibt aber eine erhebliche Anzahl von Schiedsverfahren, die nach der Verfahrensordnung geführt werden und Deutsch als Verfahrenssprache haben. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)