Bislang verkaufen die Autohersteller ihre Fahrzeuge über exklusive Händlernetze, in denen sie jedem Vertragshändler ein Verkaufsgebiet zuweisen, indem nur dieser anbieten darf. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Der Händler ist freilich weiterhin gegenüber Konkurrenz in seinem Verkaufsgebiet geschützt. (Quelle: Süddeutsche Online)
Die Autobauer sollen künftig zwischen zwei Modellen wählen können: Beim Exklusivvertrieb dürfen sie den Händlern zwar ein bestimmtes Verkaufsgebiet zuweisen, müssen dann aber hinnehmen, dass die auch andere Marken vertreiben. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)