Die Möglichkeit, gesondert ausgeschilderte Einbahnstraßen mit dem Rad gegen die allgemeine Verkehrsrichtung zu befahren, ist zunächst als Versuch angelegt und bis zum 31. Dezember 2000 befristet. (Quelle: Welt 1997)
Im Rahmen einer geänderten Verkehrsrichtung in der Berger Straße sollen dann Fußgänger in einem Zuge den Alleenring überqueren können. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Immerhin gestatteten die grünen Pfeile nur dann das Rechtsabbiegen, wenn dadurch der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung nicht gefährdet oder behindert wurde. (Quelle: TAZ 1990)