Bisher wird als Beweismittel vor Gericht lediglich die Blutprobe eines Verkehrssünders anerkannt. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Erst der Vergleich mit den schon aktenkundigen Fingerabdrücken seines Bruders überzeugte die Beamten von der tatsächlichen Identität des Verkehrssünders. +++ (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Glücklicher Umstand: Im Führerschein des Verkehrssünders klebt ein völlig lächerliches Foto (er hatte damals im Foto-Automaten in weiser Voraussicht ein wenig grimassiert). (Quelle: Berliner Zeitung 1996)