Auflage ist im Unterschied zum Vermächtnis die in einer letztwilligen Verfügung enthaltene Anordnung des Erblassers, den Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer Leistung zu verpflichten. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Testierfreiheit besagt, daß der Erblasser frei entscheiden kann, wen er als Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzt oder welche Auflagen er bestimmen will. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Ich möchte meine Frau als Alleinerbin einsetzen, die Kinder sollen Vermächtnisnehmer sein. (Quelle: Welt 1998)