"Wie soll zum Beispiel Frau Barbara S. als Antragsteller mit Bescheinigungen des Arbeitgebers oder des Vermieters, mit Gutachten des Arztes oder des Therapeuten zum Sachbearbeiter gehen, wenn alle diese Personen weiblichen Geschlechtes sind?" (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Die Mieter sollten unbedingt die zweimonatige Überlegungs- und Zustimmungsfrist nutzen, um festzustellen, ob die Forderungen des Vermieters berechtigt sind. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Sie brauchen gar nicht auf die Forderung des Vermieters zu reagieren und zahlen weiter Ihre bisherige Miete. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)