Zudem können die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag nach Belieben gestalten, ja selbst den gesetzlichen Versorgungsausgleich nach der Scheidung ausschließen. (Quelle: Die Zeit 2002)
Wenn sich der gleiche Beamte einige Jahre früher, jedenfalls aber vor seiner Pensionierung scheiden läßt, bekommt er nur die gekürzte Pension; gekürzt um den im Versorgungsausgleich auf die Frau übertragenen Anteil. (Quelle: Die Zeit 1978)
In der weitaus größten Zahl aller Fälle betrifft der Versorgungsausgleich Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Beamtenpensionen. (Quelle: Die Zeit 1978)