sie zahlen keinen Baukostenzuschuß , keine Maklergebühren , keine Gebühr für die Vertragsausfertigung oder sonstige " Unkostenzuschläge " . (Quelle: IDS-Korpus)
Der Bekl. habe absprachewidrig die zu unterzeichnende schriftl. niedergelegte Vertragsausfertigung nicht übersandt. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)