Regelungen über die Höhe der Vergütung und die Dauer des Urlaubs wurden in den hierfür vorgesehenen Leerfeldern der §§ 5 und 6 des Vertragsformulars nicht getroffen. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Sie meint, im Hinblick auf diesen Zusatz komme der Auftraggeberbezeichnung im oberen Teil des Vertragsformulars keine Bedeutung zu; Vertragspartner der Rechtsvorgängerin der Kl. sei die TBB geworden. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)