Jeder Vertragsstaat kann einen Richter vorschlagen, die Staatenversammlung wählt dann so, dass alle Regionen angemessen repräsentiert sind. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Auch die Bundesrepublik ist als Vertragsstaat dazu angehalten. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Deutschland sei als Vertragsstaat der Folterkonvention verpflichtet, "Foltertaten weltweit zu verfolgen". (Quelle: Die Zeit 1998)