Die Kommanditisten als Mitgesellschafter erscheinen nur zum Zwecke der Darlegung der Haftungs- und Vertretungsverhältnisse im Handelsregister (vgl. auchDamrau, BWNotZ 1990, 69 m.w. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Aus dem Register gehen der Name des oder die Namen der Firmeninhaber, der Gesellschafter sowie eventuelle Haftungs- und Vertretungsverhältnisse hervor. (Quelle: Jetzt werde ich Chef, UB Media)