Auch die Sozialkassen machen im Falle erwiesener Schwarzarbeit ihre Rechnung inklusive Verzugszinsen auf. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Der Fiskus verlangt das Geld inklusive Verzugszinsen für die volle Beschäftigungsdauer. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Gewinnt er die anschließende Klage, so bekommt er Verzugszinsen auch auf die Summe, die auf dem angebotenen Scheck ausgewiesen war. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)