Zur Sicherung dieses Anspruchs kann sich die Bank auch eine Vormerkung zu ihren Gunsten im Grundbuch eintragen lassen. (Quelle: DIE WELT 2001)
Dort sollte man auch frühestens die Kaufsumme zahlen, denn anders als in Deutschland gibt es in Spanien keine Vormerkung." (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)
Hat er voreilig sein Rücktrittsrecht ausgeübt, verliert er seine Vormerkung im Grundbuch und damit die Sicherheit am Kaufobjekt. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)