Aber das Waffenverbot ist gerade kein Grundrecht, sondern die Einschränkung eines Grundrechts - nämlich des Rechts auf freie Berufswahl. (Quelle: Die Zeit 2000)
Die Bundeswehr dürfte sich auf das Waffenverbot für Frauen dann nicht mehr berufen. (Quelle: Die Zeit 2000)
Wenn der Europäische Gerichtshof dem deutschen Verwaltungsgericht mitteilt, das Waffenverbot für Frauen verstoße gegen EU-Recht, dann gilt im Prinzip: Europarecht geht vor nationales Verfassungsrecht. (Quelle: Die Zeit 2000)