Die Stadt erklärte sich gestern auf Anregung des Gerichts lediglich bereit, eine Aufhebung des Waffenverbots zu prüfen, wenn die Bewährungszeit ohne Vorkommnisse abgelaufen sei. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Die Vertreter der Stadt erinnerten daran, dass der Kläger auch später - trotz des Waffenverbots - wieder mit einem Gasrevolver angetroffen worden sei: Mit dieser Waffe habe er bei einer Silvesterfeier einen anderen jungen Mann bedroht. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Doch er kam nicht ins Stadion: Wegen des Waffenverbots durften ihn seine Leibwächter nicht begleiten. (Quelle: BILD 1997)