Ob Wahlverteidiger, durch die Aussicht auf fette Honorare beflügelt, allgemein besser oder zumindest engagierter arbeiten, wird sich kaum feststellen lassen. (Quelle: Die Zeit 1972)
Wahlverteidiger halten sich im Durchschnitt etwa in der Mitte. (Quelle: Die Zeit 1972)
Zum Vergleich: Ein Wahlverteidiger, der zwei Türen weiter einen gut betuchten Klienten in einer - vielleicht belanglosen - Sache verteidigt, kassiert unter Umständen drei- bis viermal soviel wie der Pflichtverteidiger vor dem Schwurgericht. (Quelle: Die Zeit 1972)