Ökonomisch betrachtet sieht die Sache so aus: Jeder Leistungserbringer räumt dem Empfänger einen zinsfreien Warenkredit ein. (Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
China verpflichtete sich zudem, Kirgisien einen Warenkredit einzuräumen. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
So hält etwa das OLG Koblenz (98) § 14 AVB Warenkredit 84 für nichtig, weil er eine Leistungsfreiheit des Versicherers vorsieht, wenn der Versicherungsnehmer die ihm obliegenden Saldenmeldungen unterläßt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)