Jetzt sollen mit dem Wassergeld die Haushaltslecks abgedichtet werden. (Quelle: DIE WELT 2000)
Laut Mietvertrag mussten nur die Heizungskosten, über die jährlich abgerechnet werden sollte, anteilige Kosten für "Strom, Müllabfuhr, Wassergeld und Kaminfeger." von den Mietern getragen werden. (Quelle: Süddeutsche Online)
Laut Mietvertrag mussten nur die Heizungskosten, über die jährlich abgerechnet werden sollte, anteilige Kosten für "Strom, Müllabfuhr, Wassergeld, Kaminfeger etc." von den Mietern getragen werden. (Quelle: Süddeutsche Online)