Scharping befürwortet eine gesetzliche Dauer von neun Monaten, abzuleisten entweder an einem Stück mit erhöhtem Wehrsold vom siebten Monat an oder in einem Abschnitt zu sechs Monaten und mindestens zwei später folgenden Abschnitten. (Quelle: Die Zeit 2000)
Daß der Wehrsold für Soldaten nicht erhöht wurde, ist ebenfalls ein Anlaß gerade noch zurückgehaltenen Mißvergnügens. (Quelle: Die Zeit 1984)
Die einzig gesicherte Einnahmequelle für den Bundeswehrsoldaten ist sein Wehrsold. (Quelle: Die Welt 2002)