Bei der Explosion wurde ein Werkzeugbehälter von Straßenarbeitern zerstört. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
So sollen die aus gebrauchten Containern hergestellten Bau-, Büro- oder Werkzeugbehälter "neu" i. S. des InvZulG sein (16). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)