Um Insider-Geschäften vorzubeugen, sind die Unternehmen durch das Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, kursrelevante Tatsachen "unverzüglich" mitzuteilen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Das Wertpapierhandelsgesetz schreibt vor, dass alle Anleger umgehend über kursbewegende Ereignisse, wie sinkende Gewinne unterrichtet werden müssen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Zwar verbietet Paragraf 15 WPHG (Wertpapierhandelsgesetz) falsche Ad-hoc-Mitteilungen, doch bei Verstoß wird nur ein Bußgeld fällig. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)