Die Erfahrungen aus jenen Jahren, inklusive eines Wohnsitzwechsels nach Oberbayern zur Weilheimer Szene, haben ihm in Berlin beim Schritt in die Selbstständigkeit geholfen. (Quelle: Die Zeit 2002)
Der Kl. hat die Auffassung vertreten, bei der Berechnung der Karenzentschädigung sei wegen des notwendigen Wohnsitzwechsels von anrechnungsfreien Einkünften in Höhe von 125 % seines zuletzt bei der Bekl. bezogenen Einkommens auszugehen. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)