Die Richter: Das Wäschewaschen in den eigenen vier Wänden gehöre ebenso zum Kernbereich des Wohnungseigentums wie das Musizieren oder etwa die tägliche Körperhygiene. (Quelle: Süddeutsche Online)
Die BfA habe beim Verkauf ihres Wohnungseigentums "die berechtigten Interessen" der Mieter zu berücksichtigen. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Die BfA habe beim Verkauf ihres Wohnungseigentums "die berechtigten Interessen" der Mieter zu berücksichtigen, sagte Staatssekretärin Christa Thoben (CDU) vom Bundesbauministerium. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)