So wurde beispielsweise den Betriebsparteien das Recht eingeräumt, über den Entlohnungsgrundsatz zu entscheiden, also darüber, ob es einen Zeitlohn oder einen Akkordlohn gibt. (Quelle: Die Welt Online)
Voraussetzung sei allerdings, daß eine "Grundsicherung des Tariflohns als Zeitlohn" gegeben sei. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
"Der wahnsinnige Leistungsdruck muß weg, der Zeitlohn ist lange überfällig", sagt Harald Schaum, Bezirksleiter der GGLF in Gießen. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)