Kurz vor Erreichen des Zielpunktes sei der Patient kurzzeitig aus der Vollnarkose geweckt worden, um Zwischenfälle auszuschließen. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die Vorschriften verbieten, daß ein Flüchtling bis zum Erreichen des Zielpunktes/ die Bundesrepublik/ das Schiff verläßt. (Quelle: TAZ 1989)