Es gehe dabei um einen deutlichen Zinsabschlag für Kredite im privaten und kommunalen Bereich. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Das depotführende Institut kann nur vom Zinsabschlag absehen, wenn ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe erteilt wurde oder wenn eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. (Quelle: Die Zeit 2001)
Nennenswert unter Vorjahresniveau liegen noch der Solidaritätszuschlag, die veranlagte Einkommensteuer und der Zinsabschlag um zusammen 2,1 Milliarden Euro. (Quelle: Die Welt Online)