In der Klasse B sind Anhänger über 750 kg erlaubt, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Wohnwagen dürfen aber weiterhin ohne Extraführerschein mitgenommen werden, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 3 500 Kilogramm und das zulässige Gewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Sie zerschnitten die Planen des Zugfahrzeugs und des Anhängers. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)