Wer jetzt einen Zulassungsbescheid erhält, darf sich freuen - über den Studienplatz, wenn auch nicht immer über den Studienort. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Für ca. 50 % der landesweiten privaten Hörfunksender werden im Zulassungsbescheid Wortanteile festgeschrieben, obwohl das jeweilige Landesrundfunkgesetz dies nicht vorschreibt. (Quelle: OTS-Newsticker)
Grund für den Beschlußvorschlag sei, daß die Verbreitung des Programms DSF nicht mehr durch den Zulassungsbescheid der ULR aus dem Jahr 1991 gedeckt ist. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)