Hier hat Griechenland den theoretischen Anspruch auf eine Zwölfmeilenzone. (Quelle: Die Zeit 1998)
So bekommen Windparks außerhalb der Zwölfmeilenzone nach der Seeanlagen-Verordnung nur dann grünes Licht, wenn sie den Verkehr nicht beeinträchtigen und die Umwelt nicht schädigen. (Quelle: Die Zeit 2001)
Die 20 Anträge für Gebiete außerhalb der Zwölfmeilenzone werden vom Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie bearbeitet. (Quelle: Die Zeit 2001)