Nach den Medienberichten ist die Rechtslage hinsichtlich der Thronfolge im Fall einer Zwillingsgeburt jedenfalls klar: Thronfolger sei auf jeden Fall das erstgeborene Kind. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
"Eine Zwillingsgeburt ist im Vergleich zu einem Kind mit Neuralrohrdefekt die erheblich geringere Belastung für die Familie", so Würfel. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
"So eine Zwillingsgeburt kommt nur einmal unter rund 10 000 Giraffengeburten vor", sagte Ostenrath. (Quelle: Berliner Zeitung 1994)