Kraus gibt nach abschlägigem Bescheid nicht auf. (Quelle: Süddeutsche Online)
Sein Angebot hätte auch nach abschlägigem Bescheid weiter gegolten. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Allerdings besteht vom Bewerber kein Recht auf Einblick in den ausgewerteten Test selbst. Nach abschlägigem Bescheid kann der Bewerber verlangen, daß seine Testunterlagen vernichtet werden. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)