Nur etwa jeder zehnte Fall von aktenkundigem sexuellen Kindesmißbrauch sowie von gefährlicher oder schwerer Körperverletzung ereignete sich offiziell unter Verwandten. (Quelle: Die Zeit 1995)
Daß es erst am 30. Dezember 1993 zur ersten richterlichen Handlung im Verfahren gegen Johannes Zwick nach dessen angeblich letztem aktenkundigem Tätigwerden in der Steuersache seiner Familie am 23. Dezember 1988 kam, ist freilich auch verwunderlich. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)