Seit über 30 Jahren gilt im deutschen Fernsehen, dass sexuelle Vorgänge gezeigt werden dürfen, wenn sie nicht grob anreißerisch dargestellt und Menschen nicht zum bloßen Lustobjekt degradiert werden. (Quelle: Süddeutsche Online)
Rohe Gewalttaten würden in aufdringlicher Weise anreißerisch und ohne jegliche sozial sinnhafte Motivation um ihrer selbst willen zum bloßen Unterhaltungsanreiz und zur Stimulierung von Emotionen gezeigt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Senat verkennt nicht, daß die Mehrzahl der Leser erkennen dürfte, daß die gewählte Art der Veröffentlichung anreißerisch und übertrieben ist und auf eine subjektive Einschätzung der Medizinredaktion der Zeitschrift "B" zurückgeht. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)