Man sagt, daß Theseus aus seinem Verhafte bei den Thesprotiern nicht ohne Verlust der Teile, von welchen geredet wird, durch den Herkules befreiet worden, und daß er dieses als ein Erbteil auf seine Nachkommen gebracht habe. (Quelle: Johann Joachim Winckelmann - Erläuterung der Gedanken von der Nachahmung der griechischen Werke in der Malerei und Bildhauerkunst und Beantwortung des Sendschreibens über diese Gedanken / 1)
Hierauf hat der Pfalzgraf dieß Recht also befreiet, daß auch die Bueben alda neben den Alten etliche Ding zu verthätigen haben, das wird also das Bueben-Recht genandt. _________________________________________________________________ (Quelle: Alexander Schöppner - Bayrische Sagen / 574)
Tut mir die Gnade, und befreiet mich von ihm, er stößt mir fast das Herz ab." (Quelle: Karl Immermann - Münchhausen / IV, 7)