Konkret bedeutet dies, dass die Kläger nach Auffassung der Wirtschaft ihre bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit der Hansestadt anhängigen Anträge gegen den behördlichen Planfeststellungsbeschluß zurückziehen sollen. (Quelle: DIE WELT 2001)
Auch bei Verbrauchergruppen finden der neue Unterhaltungskonzern sowie seine behördlichen Auflagen mittlerweile große Zustimmung. (Quelle: DIE WELT 2001)
Das OVG hat ihnen dafür zwei Termine gesetzt: Bis zum 8. Januar im Hinblick auf die Zulässigkeit der behördlichen Beschwerde und bis zum 17. Januar zu der Frage, ob sie hinreichend begründet ist. (Quelle: DIE WELT 2001)