Als Reisemängel können auch eine rostige Heizung oder ein beschädigtes Nachtschränkchen geltend gemacht werden, entschied das Gericht. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Ein beschädigtes Bild. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Auf Bildern des arabischen Fernsehsenders Al Dschasira aus dem Geschäfts- und Wohnviertel Al Schaab waren unter anderem ein beschädigtes zweistöckiges Haus, mehrere zerstörte Läden und ein noch qualmendes, völlig verkohltes Auto zu sehen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)