Das Kürzel "CE"(Conformity Europe) wiederum bedeutet, dass ein Produkt meist im Rahmen der Eigenverantwortung der Hersteller den europäischen Richtlinien entspricht. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Wichtig ist außerdem die EG-Typgenehmigung ("Certificate of Conformity") sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Ziel der Vereinbarung mit den USA ist es, jedem Hersteller im eigenen Wirtschaftsraum seine Produkte durch sogenannte "Conformity Assessment Bodies" (CABs) freigeben zu lassen. (Quelle: OTS-Newsticker)