So steigerte die SBK-Nr. 15 II auf eingeschriebenem Lokalbrief von 400 auf 8500 Franken. (Quelle: DIE WELT 2001)
(4) Sind die Aktionäre der Gesellschaft namentlich bekannt, so kann die Hauptversammlung mit eingeschriebenem Brief einberufen werden; der Tag der Absendung gilt als Tag der Bekanntmachung. (Quelle: Gesetze: GmbHG, UB Media)