Im Dezember 1987 wurde ihr vom Amtsgericht Geldern per Einstweiligem Beschluß das Sorgerecht zugesprochen. (Quelle: TAZ 1988)
Wegen des unterschiedlichen Charakters von Hauptsache- und einstweiligem Verfügungsverfahren entfällt das Rechtsschutzinteresse im Hauptsacheverfahren noch nicht mit der positiven Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)