Als weitere Beispiele für fahrlässiges Verhalten nannte die CSU-Politikerin Autofahren ohne Sicherheitsgurt, Fahren mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit sowie Handy-Telefonate am Steuer. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Ein fahrlässiges Delikt liegt nicht vor. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Auch Wolfgang Clement hat sich dafür ausgesprochen, dass Unternehmensmanager für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten auch mit ihrem persönlichen Vermögen haften sollten. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)