Vier neue Türme will er auf dem Areal bauen, nicht mehr so hoch zwar, dafür aber feuerbeständig und einsturzsicher. (Quelle: Die Welt 2001)
Ausdrücklich hatte er verlangt: "Die tragenden Konstruktionsteile bei Hochhausbauten müssen grundsätzlich feuerbeständig aus nichtbrennbaren Baustoffen errichtet werden." (Quelle: Die Welt 2001)
So kann für Türen beispielsweise die Feuerwiderstandsklasse feuerhemmend (T30) oder feuerbeständig (T90) vorgeschrieben sein: Das heißt, dass die Tür in einem Brandfall mindestens 30 Minuten bzw. 90 Minuten dem Feuer standhalten muss. (Quelle: DIE WELT 2000)