Zunächst war unklar, ob es sich bei der ausgelaufenen Flüssigkeit um einen Gefahrstoff handelte. (Quelle: Die Welt 2002)
Nach Angaben der Sprecherin des Landkreises Hameln Pyrmont, Christiane Lampen, habe man aber bei den Proben den Gefahrstoff Epichlorhydrin nicht feststellen können. (Quelle: NetZeitung)
Nach der Technischen Regel für Gefahrstoff (TRGS 519) sind Wellplattendächer nicht begehbar und dürfen nach Paragraph 11 der Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" (VBG 37) nur über lastverteilende Beläge oder Laufstege begangen werden. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)