Nach geltendem Ausländerrecht dürfen Ausländer zwar nicht in ein Land abgeschoben werden, wenn sie dort wegen Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen politischer Überzeugung verfolgt werden. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Nach geltendem Versammlungsrecht sind Demonstrationen innerhalb des Bannkreises grundsätzlich verboten. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Iwanow sagte mit Blick auf Nato-Einsätze außerhalb der Bündnis-Grenzen, die internationale Ordnung basiere auf weltweit geltendem Recht. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)