Die zweite Macht, welche ein gesetzmäßiges Recht bei der Kaiserwahl besaß, das Volk der Römer, war von Friedrich noch nicht vernommen worden. (Quelle: Ferdinand Gregorovius - Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter / VIII. Buch, 5. Kapitel, 1)
Die Synode gestaltete sich als ein christlicher Kongreß und ein gesetzmäßiges, die sichtbare Kirche darstellendes Generalkonzil. (Quelle: Ferdinand Gregorovius - Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter / XII. Buch, 5. Kapitel, 2)
Dem Staate liegt es nun ob, für die Sicherheit der Rechte der Kinder gegen die Eltern Sorge zu tragen, und er muß daher zuerst ein gesetzmäßiges Alter der Reife bestimmen. (Quelle: Wilhelm von Humboldt - Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen / XIV)