Das Oberlandesgericht hatte das Abhörmaterial jedoch nicht als Beweismittel zugelassen und die Eröffnung des Hauptverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts abgelehnt. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Dagegen hatte Generalbundesanwalt Kay Nehm Beschwerde beim BGH eingelegt, weil weiterhin von einem "hinreichenden Tatverdacht" ausgegangen werden müsse. +++ (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Die Ermittlungen wurden am Montag hinreichenden Tatverdachts eingestellt. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)