Ziel eines im Dezember 1946 gegründeten "Zonenjugendausschusses der Jugendverbände in der britischen Zone" war allerdings schon damals eine interzonale Vertretung aller relevanten Jugendverbände. (Quelle: Junge Freiheit 1997)
Die frühesten Bestrebungen für eine solche "interzonale Zusammenarbeit" und die relativ größten Entfaltungsmöglichkeiten überhaupt gab es zu dieser Zeit in der britischen Besatzungszone. (Quelle: Junge Freiheit 1997)
Das Territorialitätsprinzip und die Anwendung von Figuren des internationalen Privatrechts auf interzonale Rechtsbeziehungen insgesamt wurden verworfen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)