Von Unternehmerseite standen insbesondere Fragen der Privatisierung ivorischer Unternehmen im Mittelpunkt. (Quelle: OTS-Newsticker)
Gbago wurde Opfer der Wahlaufschiebung in seinem Bezirk, Kobina wurde vom Verfassungsgericht nicht zugelassen, weil nicht mindestens ein Elternteil ivorischer Herkunft sei; die Eltern Kobinas seien jedoch beide in Ghana geboren, was Kobina verneinte. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Die Frage zum Beruf auf dem Einreiseformular beantworten sie zunächst nicht, bis ein ivorischer Kontrolleur nachfragt. (Quelle: TAZ 1995)