2. Den nicht "verbrauchten" Teil einer Franchise- Einstandsgebühr kann der Franchisenehmer vom Franchisegeber im Falle vorzeitiger Vertragsbeendigung infolge Konkurses des Franchisegebers kondizieren. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
3. Ein ausgewiesener Kommentator des streiteinschlägigen Gesetzes hat positive Kenntnis der Rechtslage i.S. von § 814 BGB mit der Folge, daß er in Kenntnis der Nichtschuld Geleistetes nicht kondizieren kann. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Hat der bisherige Leistungsaustausch einen Rechtsgrund gehabt, so gibt es nichts zu kondizieren (zur Bedeutung des zweckorientierten Leistungsbegriffes in diesem Zusammenhang Koppensteiner/Kramer, Ungerechtfertigte Bereicherung, 1975, 27). (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)